Aufenthaltssteuer
gavel
Regelung zur Touristensteuer – Rom
Jeder, der in einer Unterkunft in Rom übernachtet, ohne dort wohnhaft zu sein, muss die Steuer gemäß Art. 3 der Touristensteuerordnung der Hauptstadt Rom zahlen.
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Wie hoch ist die Steuer?
✔ 6,00 € pro Person und Nacht
✔ Bis zu 10 aufeinanderfolgende Nächte
✔ Zahlung beim Check-in (Bargeld oder Karte)
✔ Offizieller Beleg wird ausgestellt
✔ Bis zu 10 aufeinanderfolgende Nächte
✔ Zahlung beim Check-in (Bargeld oder Karte)
✔ Offizieller Beleg wird ausgestellt
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Wer muss die Steuer zahlen?
Alle Nicht-Residenten in Rom, die übernachten in:
- Hotels, Pensionen, B&Bs, Ferienwohnungen
- Touristische Unterkünfte
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Wer ist befreit?
1️⃣ Kinder bis 10 Jahre
2️⃣ Patienten und Begleitpersonen
3️⃣ Fahrer und Reiseleiter
4️⃣ Polizei- und Militärangehörige
5️⃣ Unterkunftspersonal im Dienst
6️⃣ Notfallgäste
7️⃣ Humanitäre Freiwillige
8️⃣ Schwerbehinderte Personen (Gesetz 104/1992) und Betreuer
2️⃣ Patienten und Begleitpersonen
3️⃣ Fahrer und Reiseleiter
4️⃣ Polizei- und Militärangehörige
5️⃣ Unterkunftspersonal im Dienst
6️⃣ Notfallgäste
7️⃣ Humanitäre Freiwillige
8️⃣ Schwerbehinderte Personen (Gesetz 104/1992) und Betreuer
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Wie beantragt man eine Befreiung?
✔ Vorlage einer offiziellen Erklärung mit Unterlagen beim Check-in
✔ In Übereinstimmung mit D.P.R. 445/2000
✔ Andernfalls wird die Steuer erhoben
✔ In Übereinstimmung mit D.P.R. 445/2000
✔ Andernfalls wird die Steuer erhoben
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Wo kann ich die offiziellen Dokumente einsehen?