Aufenthaltssteuer

gavel Regelung zur Touristensteuer – Rom
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Jeder, der in einer Unterkunft in Rom übernachtet, ohne dort wohnhaft zu sein, muss die Steuer gemäß Art. 3 der Touristensteuerordnung der Hauptstadt Rom zahlen.
payments Wie hoch ist die Steuer?
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✔ 6,00 € pro Person und Nacht
✔ Bis zu 10 aufeinanderfolgende Nächte
✔ Zahlung beim Check-in (Bargeld oder Karte)
✔ Offizieller Beleg wird ausgestellt
person_search Wer muss die Steuer zahlen?
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Alle Nicht-Residenten in Rom, die übernachten in:
  • Hotels, Pensionen, B&Bs, Ferienwohnungen
  • Touristische Unterkünfte
block Wer ist befreit?
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1️⃣ Kinder bis 10 Jahre
2️⃣ Patienten und Begleitpersonen
3️⃣ Fahrer und Reiseleiter
4️⃣ Polizei- und Militärangehörige
5️⃣ Unterkunftspersonal im Dienst
6️⃣ Notfallgäste
7️⃣ Humanitäre Freiwillige
8️⃣ Schwerbehinderte Personen (Gesetz 104/1992) und Betreuer
task_alt Wie beantragt man eine Befreiung?
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✔ Vorlage einer offiziellen Erklärung mit Unterlagen beim Check-in
✔ In Übereinstimmung mit D.P.R. 445/2000
✔ Andernfalls wird die Steuer erhoben
description Wo kann ich die offiziellen Dokumente einsehen?
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